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LEISTUNGEN
 
Pensionskasse ARD/ZDF

PENSIONSKASSE ARD/ ZDF

Für die Alters- und Hinterbliebenenversorgung ihrer freien Mitarbeiter haben ARD, ZDF und die Rundfunk-Film-Union im DGB 1971 die Pensionskasse für freie Mitarbeiter gegründet.

Ordentliches Mitglied kann werden, wer als freier Mitarbeiter für Rundfunk-anstalten, deren Tochtergesellschaften und für Produktionsgesellschaften, die sogenannte Anstaltsmitglieder der Pensionskasse sind, tätig ist.

Ebenso können Arbeitnehmer, die wegen befristeter Verträge oder Teilzeit-arbeit von der betrieblichen Altersvorsorge der Anstalten ausgeschlossen sind, der Pensionskasse beitreten.

Bedingung ist, dass das 18. Lebensjahr vollendet und das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet ist, der Mitarbeiter mindestens seit einem Jahr bei einer oder mehrerer Anstaltsmitglieder tätig ist, und in diesem Zeitraum mindestens € 3500,- Honorar erzielt hat.

Die Anstaltsmitglieder zahlen einen Beitrag von 7 % der gezahlten Honorare bzw. 4 %, wenn Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zur KSK geleistet wurden.
Die Versicherten zahlen ebenfalls 7 % bzw. auf Antrag 4 % ihrer Honorare, wenn Sozialversicherungsbeiträge abgeführt wurden.

Im Versorgungsfall bietet die Pensionskasse folgende Leistungen:

Altersrente, Ehegattenrente, Waisenrente oder Auszahlung des Versorgungskapitals in einer Summe.

Informationen über die Aufnahmeformalitäten und Antwort auf Ihre Fragen erhalten Sie bei unseren Mitarbeitern. Lernen Sie uns kennen und vereinbaren Sie einen Beratungstermin!

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